Standort: Crailsheim, Deutschland
Art.-Nr.: 7512682921

Beschreibung

Tagesmiete:
inkl. 50km

Wochenendmiete:
inkl. 150km

Wochenmiete:
 inkl. 300km

Monatsmiete:
 inkl. 750

Besonders spezialisiert sind wir auf Langzeitmiete. Ob für gewerbliche Einsätze, Projekte, saisonale Spitzen oder als flexible Fuhrparklösung: Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot passend zu Ihrem Bedarf.

Kaution: 1000€
SB im Schadensfall: 3000€ pro Kasko und Haftpflichtschaden

Reduzierung der SB auf 1550€ gegen Aufpreis von 10€ pro Tag möglich

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Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

29 Oct 2026 · @Levin

Automobil-Forum Stegmaier Crailsheim GmbH – Vermietung von Pkw und Nutzfahrzeugen

§ 1 Vermieter, Geltungsbereich, Vertragsschluss

  • Vermieter ist die Automobil-Forum Stegmaier Crailsheim GmbH, Haller Str. 208, 74564 Crailsheim, Telefon +49 7951 9411 0, E-Mail info@afs-cr.de. Geschäftsführer: Thomas Stegmaier, Sandra Stegmaier, Alex Kröper. Registergericht Ulm, HRB 671416, USt-IdNr. DE232929402 (nachfolgend "AFS").
  • Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Pkw und Nutzfahrzeugen an allen Standorten von AFS.
  • Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: Mietvertrag mit Übergabeprotokoll, gültige Preisliste, diese Mietbedingungen und der AFS-Schadenskatalog. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen vor.
  • Die Bedingungen gelten für den Mieter, jeden berechtigten Fahrer und jeden Zusatzfahrer. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
  • Eine Reservierung bezieht sich auf eine Fahrzeugkategorie, nicht auf ein bestimmtes Modell.
  • AFS kann einen Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei Zweifeln an Identität, Fahrerlaubnis, Bonität oder Zahlungsmittel kann AFS die Übergabe verweigern, bis die Zweifel geklärt sind.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.
  • Ein Widerrufsrecht besteht bei Mietverträgen über Kraftfahrzeuge zu einem festen Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  • § 2 Mieter, berechtigte Fahrer, Dokumente

  • Mindestalter und Führerscheinbesitz:
  • Kategorie

    Mindestalter

    Führerschein seit

    Pkw und Standard-Nutzfahrzeuge (Courier, Connect, Kombi, Kasten, Pritsche, Kipper, Ranger)

    21 Jahre

    2 Jahren

    Spezialfahrzeuge (Koffer, Koffer LBW, Kühl- und Frischdienst, Glastransporter, Serviceprofi, Handicap)

    23 Jahre

    3 Jahren

    Fahrzeuge über 3,5 t zGG

    23 Jahre

    3 Jahren, Klasse C1

  • Bei Anmietung legt der Mieter im Original vor: Personalausweis oder Reisepass sowie einen in Deutschland gültigen Führerschein. Kopien und digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert. Beide Dokumente werden beidseitig gescannt und zum Vertrag genommen.
  • Führerscheine außerhalb von EU, EWR und Schweiz werden nur mit internationalem Führerschein oder anerkannter deutscher Übersetzung akzeptiert. Führerscheine in nicht-lateinischer Schrift brauchen immer eine Übersetzung.
  • Fahren darf nur, wer im Mietvertrag eingetragen ist und die Voraussetzungen erfüllt. Jeder Zusatzfahrer legt seine Dokumente im Original vor. Ein Zusatzfahrer kostet laut Preisliste.
  • Der Mieter nennt AFS auf Verlangen Namen und Anschrift jedes Fahrers. Handlungen des Fahrers gelten als Handlungen des Mieters.
  • Geschäftskunden prüfen selbst und laufend, dass ihre Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben.
  • Entzug, Fahrverbot oder Beschlagnahme des Führerscheins während der Miete beendet die Fahrberechtigung sofort. Der Mieter informiert AFS unverzüglich.
  • § 3 Reservierung, Preise, Zahlung, Kaution

  • Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Preisliste. Die Preise enthalten die vereinbarten Freikilometer. Mehrkilometer werden je km laut Preisliste berechnet.
  • Änderungen und Stornierungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Bei späterer Stornierung berechnet AFS 50 €. Holt der Mieter das Fahrzeug ohne Stornierung nicht bis 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit ab (No-Show), berechnet AFS einen Miettag, höchstens den vereinbarten Mietpreis. Danach verfällt die Reservierung.
  • Der Mietpreis ist vor Fahrzeugübergabe vollständig fällig. Bei Neukunden erfolgt keine Übergabe auf spätere Rechnung. Bei Mieten über 28 Tage wird in 30-Tage-Abschnitten im Voraus gezahlt.
  • Vor Übergabe hinterlegt der Mieter die Kaution in voller Höhe. Sie richtet sich nach der Fahrzeugkategorie und steht in der Preisliste. Die Kaution wird nicht verzinst.
  • Zahlungsmittel ist eine Kreditkarte auf den Namen des Mieters. Debitkarten, Überweisung oder Barzahlung nur nach Freigabe durch AFS. Die Karte muss mindestens 30 Tage über das Rückgabedatum hinaus gültig sein.
  • Der Mieter ermächtigt AFS, alle Forderungen aus dem Mietvertrag über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, auch nachträglich festgestellte Kosten. AFS kündigt nachträgliche Belastungen vorher in Textform an.
  • Die Kaution wird nach Rückgabe und Abrechnung freigegeben, spätestens 30 Tage nach Mietende, soweit keine Forderungen offen sind.
  • Rechnungen gehen per E-Mail. Der Mieter kann gegen AFS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  • § 4 Übergabe, Rückgabe, Kraftstoff, Kilometer

  • Übergabe und Rückgabe erfolgen während der Öffnungszeiten (Mo–Fr 7–18 Uhr, Sa 7–16 Uhr) gemeinsam mit einem AFS-Mitarbeiter. Der Zustand wird im Übergabeprotokoll mit Fotos dokumentiert. Beide Seiten erhalten eine digitale Kopie. Vorschäden, die nicht im Protokoll stehen, meldet der Mieter vor Fahrtantritt.
  • Der Mieter gibt das Fahrzeug mit Schlüsseln, Papieren und Zubehör zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Standort zurück. Die Miete endet erst mit der gemeinsamen Rücknahme.
  • Es gilt eine Kulanzzeit von 29 Minuten. Danach berechnet AFS für jeden angefangenen Tag einen weiteren Miettag zum gültigen Tarif. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
  • Wer verlängern will, meldet sich vor Mietende telefonisch. Gibt der Mieter das Fahrzeug ohne Meldung mehr als 24 Stunden zu spät zurück, kann AFS von unbefugter Nutzung ausgehen und Anzeige erstatten.
  • Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Miete und Haftung des Mieters laufen dann bis zur Prüfung bei Öffnung des Standorts weiter.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Erstattung. Sondertarife (Wochenende, Woche, Monat) gelten nur bei Einhaltung der gebuchten Dauer.
  • Kraftstoff: Übergabe voll, Rückgabe voll. Fehlt Kraftstoff, berechnet AFS den Literpreis plus eine Servicepauschale laut § 8. Bei weniger als 100 km Fahrstrecke legt der Mieter einen Tankbeleg vor.
  • Elektrofahrzeuge: Rückgabe mit mindestens dem Ladestand bei Übergabe, höchstens 80 %. Sonst berechnet AFS die Ladung plus Servicepauschale laut § 8. Der Ladestand darf nie unter 10 % fallen. Nur zugelassenes, unbeschädigtes Ladezubehör verwenden.
  • AdBlue hält der Mieter immer ausreichend gefüllt. Bei Mieten über 28 Tage trägt der Mieter Betriebsstoffe (AdBlue, Öl, Scheibenwasser, Frostschutz).
  • Fahrzeuge werden gereinigt übergeben und besenrein zurückgegeben. Ladefläche und Laderaum sind frei von Ladungsresten.
  • Bei Mieten über 28 Tage stellt der Mieter das Fahrzeug auf Anforderung für Wartung, Prüfung oder Rückruf zur Verfügung. AFS stellt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, soweit verfügbar.
  • § 5 Nutzung und Auslandsfahrten

  • Der Mieter behandelt das Fahrzeug sorgfältig, beachtet die Bedienungsanleitung, prüft regelmäßig Öl, Kühlwasser, Reifendruck und Warnleuchten und schließt das Fahrzeug stets ab.
  • Nicht erlaubt sind:
    • Untervermietung, Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer, Verpfändung oder Verkauf von Fahrzeug, Schlüssel oder Papieren
    • gewerbliche Personenbeförderung, Carsharing und Fahrschulbetrieb
    • Rennen, Rennstrecken (auch Touristenfahrten), Fahrsicherheitstrainings und Testfahrten
    • Fahren abseits befestigter Straßen
    • Überschreiten von zulässigem Gesamtgewicht, Achslast oder Sitzplatzzahl sowie ungesicherte Ladung
    • Gefahrguttransport sowie leicht entzündliche, giftige oder radioaktive Stoffe, außer haushaltsüblicher Mengen
    • Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge; Anhängerbetrieb nur mit Anhängerkupplung und im zulässigen Rahmen
    • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken
    • Nutzung für Straftaten
    • Rauchen und Dampfen im Fahrzeug
    • Tiertransport, außer Haustiere in einer Transportbox
    • Umbauten, Beklebungen oder Eingriffe in Fahrzeugtechnik und Software ohne schriftliche Zustimmung
  • Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 t zGG setzt der Fahrer nur mit Einweiser zurück, wenn die Sicht nach hinten eingeschränkt ist.
  • Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger Freigabe durch AFS erlaubt, und nur in Länder der EU sowie Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. Für Spezialfahrzeuge kann AFS die Freigabe verweigern. Gewerbliche Güterbeförderung ins Ausland bedarf gesonderter Vereinbarung.
  • Bei einem Verstoß gegen Absatz 2 oder 4 kann AFS den Vertrag fristlos kündigen und das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zurückholen. Die Haftungsfreistellung nach § 7 entfällt dann nach Maßgabe von § 7 Abs. 6.
  • § 6 Unfall, Diebstahl, Schaden, Panne

  • Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder Vandalismus ruft der Mieter sofort die Polizei, auch bei kleinen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Dritte. Ist die Polizei nicht erreichbar, meldet er den Schaden auf der nächsten Dienststelle.
  • Der Mieter informiert AFS unverzüglich telefonisch unter +49 7951 9411 0 und reicht spätestens am nächsten Werktag einen schriftlichen Bericht mit Skizze ein: Ort, Zeit, Hergang, Namen und Anschriften aller Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen, Aktenzeichen der Polizei.
  • Der Mieter verlässt den Unfallort erst, wenn alle Feststellungen getroffen sind. Er erkennt keine Schuld an und zahlt nichts an Dritte ohne Zustimmung von AFS.
  • Bei Diebstahl übergibt der Mieter sofort alle Schlüssel, die Fahrzeugpapiere und eine Kopie der Anzeige.
  • Ansprüche Dritter meldet der Mieter sofort. AFS führt die Regulierung und darf einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Mieter wirkt an der Aufklärung mit und beantwortet Fragen wahrheitsgemäß.
  • Bei Panne oder Unfall steht die Ford Assistance rund um die Uhr zur Verfügung. Die Nummer steht auf dem Aufkleber an der Windschutzscheibe. Außerhalb der Öffnungszeiten ist sie die erste Anlaufstelle. Pannen durch eigenes Verschulden, etwa Falschbetankung, Schlüsselverlust oder entladene Batterie, trägt der Mieter.
  • Reparaturen, die für Betriebs- oder Verkehrssicherheit nötig sind, darf der Mieter bis 100 € netto ohne Rückfrage in einer Ford-Vertragswerkstatt beauftragen, darüber nur mit Zustimmung von AFS. AFS erstattet gegen Beleg, soweit der Mieter den Schaden nicht zu vertreten hat.
  • Warnleuchten meldet der Mieter sofort. Bei roter Warnleuchte fährt er nicht weiter.
  • § 7 Haftung, Haftungsfreistellung, Versicherung

  • Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert, mindestens in Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Eigene Schäden von Fahrer und Insassen sind nicht versichert.
  • Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, Verlust und Diebstahl nach den gesetzlichen Regeln, also nur bei Verschulden. Er ersetzt Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, sowie Folgekosten: Wertminderung, Gutachter, Abschleppen, Standkosten und Nutzungsausfall.
  • AFS stellt den Mieter von dieser Haftung nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung frei. Der Mieter trägt je Schadensfall eine Selbstbeteiligung:
  • Fahrzeugkategorie

    Selbstbeteiligung

    Mit Haftungsreduzierung

    Preis Haftungsreduzierung

    Pkw und Standardfahrzeuge

    3.000 €

    1.550 €

    10 € netto je Tag

    Spezialfahrzeuge

    5.000 €

    2.550 €

    15 € netto je Tag

  • Die Freistellung gilt für Unfallschäden durch plötzliche, äußere mechanische Einwirkung sowie für Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildschaden und Elementarschäden. Sie gilt nicht für Betriebs-, Brems- und Bruchschäden, Schäden durch Ladung oder Be- und Entladen, Falschbetankung, Verschalten, Kupplungsschäden durch Fehlbedienung, Schlüsselverlust sowie Schäden an Zubehör und Ladekabeln.
  • Schäden werden nach dem AFS-Schadenskatalog bewertet: Gebrauchsspuren der Stufe Grün werden nicht berechnet, Stufe Gelb nach Pauschale, Stufe Rot nach Gutachten oder Kostenvoranschlag. Ein Totalschaden wird immer einzeln abgerechnet.
  • Die Freistellung entfällt ganz bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit kürzt AFS sie im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Dasselbe gilt bei Verletzung der Pflichten aus § 5 Abs. 2 und 4 sowie § 6 Abs. 1 bis 4. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung muss der Mieter beweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Freistellung bleibt bestehen, wenn die Pflichtverletzung weder für den Schaden noch für dessen Feststellung ursächlich war, außer bei Arglist.
  • Ein nicht berechtigter Fahrer genießt keine Freistellung. Der Mieter haftet dann neben dem Fahrer.
  • Für Bußgelder und Folgen von Verstößen gegen § 5 haftet der Mieter unbeschränkt.
  • Wird ein Schaden erst nach Rückgabe ohne den Mieter festgestellt, erhält der Mieter Fotos, Protokoll und Kostenvoranschlag und kann innerhalb von 14 Tagen Einwände erheben.
  • Ansprüche von AFS werden bei Einschaltung der Polizei erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte fällig, spätestens 6 Monate nach Rückgabe.
  • Haftung von AFS: unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet AFS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • § 8 Bußgelder, Maut, Gebühren und Pauschalen

  • Der Mieter trägt alle Buß- und Verwarnungsgelder, Park-, Maut- und Abschleppkosten sowie Kosten aus Besitzstörungen während der Mietzeit und stellt AFS davon frei. AFS darf die Daten des Mieters an die anfragende Behörde weitergeben.
  • Für Vignetten, Maut im In- und Ausland und eine korrekt eingestellte Mautbox ist der Mieter verantwortlich.
  • AFS berechnet folgende Pauschalen. Eine Pauschale fällt nur an, wenn der Mieter den Anlass zu vertreten hat. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AFS kann einen höheren Schaden nachweisen.
  • Anlass

    Betrag (netto)

    Bearbeitung je Anfrage einer Behörde zu einem Verkehrsverstoß

    25 €

    Bearbeitung je verschuldetem Schadensfall

    75 €

    Stornierung unter 48 Stunden

    50 €

    No-Show

    1 Miettag, max. Mietpreis

    Nachtanken

    Literpreis + 15 € Servicepauschale

    Nachladen Elektrofahrzeug

    Strompreis + 15 € Servicepauschale

    Sonderreinigung (starke Verschmutzung, Geruch, Rauchen, Tierhaare)

    nach Aufwand, mind. 150 €

    Klebereste und Beklebung entfernen

    nach Schadenskatalog

    Verlust von Schlüssel, Ladekabel oder Zubehör

    tatsächliche Ersatzkosten

    Rückgabe an anderem als dem vereinbarten Standort

    Überführung nach Aufwand, mind. 100 €

    Mahnung

    5 € je Mahnung

  • Vertragsstrafen, angerechnet auf weiteren Schadensersatz:
  • Verstoß

    Betrag

    Überlassung an nicht berechtigten Fahrer

    500 €

    Fahrt in ein nicht freigegebenes Land

    500 € zzgl. Rückführungskosten

    Nutzung auf Rennstrecken

    2.500 €

  • Gegenüber Verbrauchern weist AFS alle Preise und Pauschalen in der Preisliste zusätzlich brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer aus.
  • § 9 Datenschutz, Kündigung, Schlussbestimmungen

  • AFS verarbeitet die Daten des Mieters und der Fahrer zur Vertragsabwicklung, Bonitätsprüfung, Schadensregulierung und Bearbeitung von Verkehrsverstößen. Empfänger können Versicherer, Gutachter, Werkstätten, Inkassodienstleister und Behörden sein. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter afs-cr.de/afs/datenschutzerklaerung.
  • Fahrzeuge können mit Telematik ausgestattet sein, die Standort, Kilometerstand und technische Daten erfasst. AFS nutzt diese Daten nur für Flottenmanagement, Wartung, Diebstahlsicherung und bei begründetem Verdacht eines Vertragsverstoßes. Das Entfernen oder Stören der Telematik ist verboten.
  • Vor Rückgabe löscht der Mieter seine Daten aus Navigation und Telefonsystem. AFS ist dazu nicht verpflichtet.
  • AFS kann den Vertrag fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Angaben bei Anmietung, wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage, vertragswidriger Nutzung oder mangelnder Pflege. Der Mieter gibt das Fahrzeug dann sofort mit Schlüsseln und Papieren zurück.
  • Mietverträge über 28 Tage können beide Seiten mit 14 Tagen Frist kündigen, soweit keine feste Laufzeit vereinbart ist.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Mieter ohne Gerichtsstand in Deutschland ist Crailsheim.
  • AFS nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist dazu nicht verpflichtet.
  • Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
  • Automobil-Forum Stegmaier Crailsheim GmbH · Haller Str. 208 · 74564 Crailsheim · Stand: November 2026

     

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