Standort: Moers, Deutschland
Art.-Nr.: 3050039294

Moderner Kühltransporter bis 3,5 t mieten – ideal für Catering, Fleischerei & Events (NRW)

Beschreibung

Bayal Fleischhandel / FrostyGO – Ihr Partner für professionelle Kühltransporte in NRW!


Seit 2020 sind wir im Fleischhandel und Frischwarentransport tätig und wissen, worauf es beim sicheren, temperaturgeführten Transport ankommt.

Unsere modernen Kühlkastenwagen bis 3,5 t sind perfekt geeignet für:

 

  • 🥩 Fleischereien & Catering-Unternehmen
  • 🍽️ Gastronomie & Events
  • 🧊 Tiefkühlprodukte, Getränke, Feinkost & Frischware


Fahrzeugausstattung:

  • Isolierter Kühlaufbau mit Temperaturregelung
  • Kühlung von +2 °C bis –20 °C
  • Trennwand für Mehrkammerbetrieb
  • Rückfahrkamera, Klimaanlage, Navi
  • Nutzlast bis ca. 900 kg
  •  

Vorteile bei uns:

✅ Kurz- & Langzeitmiete möglich

✅ Saubere, regelmäßig gewartete Fahrzeuge

✅ Flexible Abholung in Moers / NRW

✅ Auf Wunsch Lieferung gegen Aufpreis

 

ideal für kurzfristige Einsätze, Wochenendtouren oder Langzeitmieten.

Alle Fahrzeuge sind top gepflegt, zuverlässig gekühlt und sofort einsatzbereit.

 

Tarife im Überblick:

MietdauerPreisInklusive Kilometer

Tagesmiete.                      139 €.    150 km frei

Wochenmiete (7 Tage).      849 €  1.200 km frei

Wochenendmiete (Fr-So).   399 €.   400 km frei 

Langzeitmiete (ab 1 Monat) auf Anfrageattraktive Sonderkonditionen möglich

 

🧊 Hinweis: Zusätzliche Kilometer werden fair nach Vereinbarung abgerechnet.

Langzeitkunden, Caterer und Stammkunden profitieren von individuellen Preisnachlässen.

Jetzt unverbindlich anfragen oder direkt mieten – wir halten’s kühl, Sie bleiben entspannt!

📍 Standort: Moers (NRW)

Mietbedingungen

                                                   MIETBEDINGUNGEN

                                                                 FÜR

                                  ANMIETUNGEN IN DEUTSCHLAND

Frosty-GO – cool.moves.fresh.goods. BAYAL Fleischhandel (Einzelunternehmen)

Müslüm Yalcin, Bunsenweg 2, 47447 Moers – (nachfolgend „Vermieter)

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1. 2. Diese Mietbedingungen und die Mietvertrags-Zusammenfassung (inkl. digitaler Tablet-Erfassung) bilden gemeinsam den Mietvertrag zwischen dem in der Zusammenfassung benannten Mieter und dem Vermieter. Vertragsparteien sind ausschließlich Mieter und Vermieter – auch dann, wenn Dritte ganz oder teilweise die Mietkosten übernehmen.

§ 2 Mietzeit, Verlängerung, vorzeitige Rückgabe

1. Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs bis zum in der Mietvertrags-Zusammenfassung ausgewiesenen Rückgabetermin berechtigt („Mietzeit“).

2. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters (mündlich oder schriftlich). Verlängerungen können höhere Tarife und/oder zusätzliche Kautionen auslösen; der Vermieter informiert hierüber vorab.

3. Vorzeitige Rückgabe:

a) Bei Vorauszahlung/Sondertarif besteht regelmäßig kein Anspruch auf Rückerstattung.

b) Ohne Vorauszahlung können sich Tages- und Nebensätze an die tatsächlich genutzte Mietzeit anpassen. Der Mieter sollte die Konditionen vor Rückgabe klären.

c) Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

§ 3 Anforderungen an Fahrer und Berechtigte Fahrer

1. 2. Der Mieter muss über eine im Anmiet-land gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse verfügen. Führen dürfen nur der Mieter und die in der Mietvertrags-Zusammenfassung ausdrücklich erfassten Berechtigten Fahrer. Für Fahrer unter 25 Jahren können Zuschläge und Einschränkungen gelten. Sind Ersatzfahrer vermerkt, dürfen ausschließlich diese das Fahrzeug führen.§ 4 Zulässige und unzulässige Nutzung

1. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung:

a) durch nicht berechtigte Personen;

b) bei Rauschmittel-/Alkoholeinfluss;

c) zu Rennen, Test- oder Hochgeschwindigkeitsfahrten;

d) zur gewerblichen Personenbeförderung oder Weitervermietung ohne Erlaubnis;

e) zu rechtswidrigen Zwecken oder zur vorsätzlichen Schadenszufügung;

f) auf Renn-/Test-/unbefestigten Strecken, Stränden und in Luftfahrt-/militärischen Bereichen;

g) zum Schleppen ohne Anhängerkupplung/ohne Zustimmung;

h) mit Überladung, unzureichend gesicherter oder unzulässiger Ladung;

i) bei Missachtung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften;

j) zum Durchfahren von Wasser/Obstakeln oberhalb der Bodenfreiheit oder Unterfahren von

Höhenbegrenzungen;

k) mit Tabak- oder E-Zigarettenrauch im Fahrzeug.

2. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 5 Besondere Pflichten bei Kühlfahrzeugen (Kühlkette/HACCP)

1. Der Mieter hat die Temperaturführung entsprechend dem Transportgut sicherzustellen (z. B. Frischbereich i. d. R. +2 °C bis +8 °C; Tiefkühl ≤ –18 °C, sofern vertraglich vereinbart).

2. Der Mieter ist zur täglichen Dokumentation der Temperaturen (Abfahrt/Ankunft/Standzeiten) verpflichtet und hat Türöffnungszeiten betrieblich zu minimieren.

3. Kühlaggregat:

a) Betrieb gemäß Herstellerangaben; Standkühlung nur mit zulässigen Energiequellen; kein Missbrauch als Stromlieferant.

b) Warn-/Störmeldungen sind unverzüglich zu prüfen; bei Störung Transport unterbrechen, Vermieter informieren.

4. 5. 6. Reinigung/Hygiene: Ladebereich regelmäßig reinigen und desinfizieren; Geruchs- /Farbübertragungen vermeiden; LMHV/HACCP-Anforderungen einhalten. Verbotene Güter: explosions-, radioaktive, stark korrosive Stoffe; ausgenommen rechtlich zulässige, haushaltsübliche Kleinstmengen. Haftung bei Kühlkettenunterbrechung: Der Mieter trägt Schäden, die auf Betriebsfehler, unsachgemäße Beladung, unterlassene Dokumentation oder Nichtbeachtung der Pflichten aus Abs. 1–5 zurückgehen, soweit nicht vom Vermieter zu vertreten.§ 6 Pflichten des Mieters im Betrieb

  • Fahrzeug bei Übernahme prüfen;
  • Abweichungen/Schäden sofort anzeigen.Fahrzeug sichern (abschließen, Schlüssel/Keycard getrennt gesichert aufbewahren).Keine eigenmächtigen Reparaturen;
  • Arbeiten nur mit Zustimmung des Vermieters;
  • Erstattung nur gegen Nachweis.
  • Betriebsflüssigkeiten/Reifendruck regelmäßig prüfen (Öl, AdBlue, Wasser, Reifen).
  • Bei Störungen, Nutzung sofort beenden, Vermieter kontaktieren;
  • Warnanzeigen beachten. Rückgabe während Öffnungszeiten an der vereinbarten Station;
  • bei genehmigter Außer- Öffnungszeiten-Rückgabe Schlüssel in die vorgesehene Box einwerfen, Fahrzeug am benannten Ort abstellen. Persönliche Gegenstände vor Rückgabe entfernen.
  • Behördliche Abgaben/Verstöße (Maut, Parken, Geschwindigkeit etc.) trägt der Mieter; der Vermieter kann hier für Bearbeitungsgebühren erheben.
  • Nur vorgeschriebenen Kraftstoff/Energie verwenden; Kilometerzähler nicht manipulieren.
  • § 7 Verhalten bei Unfall, Verlust oder Diebstahl

    1. Unverzügliche Meldung an Vermieter; Bestätigung in Textform binnen 1 Werktag (Diebstahl) bzw. 2 Werktagen (sonstige Fälle).

    2. Polizeiliche Anzeige ist stets zu erstatten; 

    3. Aktenzeichen dem Vermieter mitteilen.

    3. Kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten.

    4. Datenaufnahme (Beteiligte/Zeugen), Weiterleitung sämtlicher Schriftstücke an Vermieter.

    5. Kooperation mit Vermieter/Versicherern (vollständig und wahrheitsgemäß).

    6. Originalschlüssel bei Rückgabe/Diebstahl dem Vermieter überlassen bzw. Schlüsselbox nutzen.

    § 8 Entgelte, Kaution, Nebenkosten

    1. Der Mietpreis ergibt sich aus der Mietvertrags-Zusammenfassung bzw. den am Anmietungstag gültigen Tarifen. Ein „Tag“ entspricht, sofern so ausgewiesen, 24 Std. ab Mietbeginn; Kulanz 29 Min. bei Rückgabe.

    2. Je nach Buchung können Zusatzkilometer, Jungfahrerzuschläge, Service-/Schutzpakete enthalten sein.

    3. Der Vermieter fordert zu Mietbeginn eine Kaution in Höhe von 500,00 € zur Sicherung künftiger Forderungen.

    4. Zusätzliche Sicherheit im Schadensfall:

    a) bei gebuchter Haftungsreduzierung wird die Haftung auf 0,00 € gesetzt.

    b) ohne Haftungsreduzierung 2.000 €.

    Die Einbehaltung erfolgt über die hinterlegte Zahlkarte; eine Verzinsung erfolgt nicht. Rückzahlung nicht benötigter Sicherheiten innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe bzw. Mietende.

    5. Zahlungen des Mieters:

    a) sämtliche vertraglichen Gebühren und Kosten, inkl. behördlicher Abgaben aus der Nutzung;

    b) Bearbeitungsgebühr pro Vorgang (z. B. Verkehrsverstoß/Maut) 30 €, vorbehaltlich Nachweis geringeren/höheren Schadens;c) Einweg-/Fremdrückgabe: jeweils tarifliche bzw. tatsächliche Rückführungs- und Ausfallkosten, sofern nicht abweichend vereinbart;

    d) Reinigung/Übermäßige Abnutzung (z. B. Rauch, grobe Verschmutzung): Pauschale gem. Preisliste;

    e) Betankung/Aufladung: Differenzmenge × Preis gem. Zusammenfassung zzgl. Servicegebühr; keine Erstattung von Überschuss.

    6. Zahlungsart: Kreditkarte, Apple-Pay, Debitkarte, Googlepay (weitere zulässige Mittel nur, falls vereinbart).

    § 9 Schutzprodukte und Haftungsreduzierung

    1. Haftungsreduzierung: Bei Erwerb beschränkt der Vermieter Regress je Schadensfall auf den vereinbarten Selbstbehalt 2.000 €. Bei Erwerb der Excess Protection (EP) reduziert sich der Selbstbehalt auf 0 €.

    2. Ausschlüsse (kein/gekürzter Schutz):

    a) Schäden allein aus Betrieb/Bremsung/Fehlbedienung/Fehlbetankung/Ladungsrutschen;

    b) Schäden an Zusatz-/Sonderzubehör;

    c) Vorsatz, sowie grobe Fahrlässigkeit anteilig gemäß Verschuldensgrad;

    d) Verstöße gegen § 4 (unzulässige Nutzung) und § 6 (Pflichten), Fahren ohne Fahrerlaubnis;

    e) fehlendes Polizeiaktenzeichen bei Diebstahl/Verlust von E-Ladekabeln. Schutz bleibt insoweit bestehen, wie der Verstoß nicht ursächlich für Eintritt/Feststellung/Umfang des Schadens war; Beweislast beim Mieter; Arglist schließt Berufung auf fehlende Ursächlichkeit aus.

    3. Pannenhilfe (RAP): 24/7-Notdienst (u. a. Starthilfe, Reifen, Abschleppen, Schlüsselservice, bis 5 l Kraftstoff), gemäß jeweils gültigem Länderkatalog.

    4. Haftpflicht gegenüber Dritten: im Mietpreis in gesetzlich vorgeschriebenem Umfang enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

    § 10 Haftung

    1. Mieterhaftung nach Gesetz; ggf. Reduktion durch gebuchte Schutzpakete. Pauschalierungen (Widerlegungsmöglichkeit):

    a) Reparaturkostenpauschale für Kleinschäden gem. unabhängiger Standardliste,

    b) Schadensbearbeitungspauschale 85 € je Fall.

    Bei polizeilich erfasstem Unfall beginnt die Verjährung nach Einsichtnahme in die Akte; spätestens 9 Monate nach Rückgabe.

    2. Vermieterhaftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung Kardinalpflichten; bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Unberührt bleiben Haftung nach ProdHaftG, bei Leben/Körper/Gesundheit, arglistiger Täuschung und übernommener Garantie; Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen.

    § 11 Telematik, Datenschutz

    1. Fahrzeuge können mit eCall/Telematik (z. B. GPS, Ereignisspeicher, Diagnosedaten) ausgestattet sein.
    2. Der Vermieter darf – im gesetzlich zulässigen Rahmen, zur Vertragserfüllung bzw. aufgrund berechtigten Interesses – Standort-, Kollisions- und Betriebsdaten verarbeiten (u. a. Verlust/Diebstahl-Ortung, Pannenhilfe, Abrechnung, Sicherheit, Betrugsprävention).

    3.Bei Kopplung von Mobilgeräten können personenbezogene Daten in Fahrzeugsysteme übertragen werden; der Mieter ist verpflichtet, diese vor Rückgabe zu löschen.

    Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Vermieters (abrufbar unter www.frosty-go.com).

    § 12 Rückgabe, Vertragsende, Wiederinbesitznahme

    1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit/verlängerten Mietzeit oder nach Maßgabe dieser Bedingungen.

    2. Der Mieter kann jederzeit vorzeitig zurückgeben (vgl. § 2).

    3. Gibt der Mieter schuldhaft nicht frist-/ordnungsgemäß zurück, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen;

    4. behördliche Meldungen bleiben vorbehalten.

    Eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.

    § 13 Anwendbares Recht, Streitbeilegung

    1. Es gilt deutsches Recht.

    2. Die OS-Plattform der EU ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Vermieter nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren teil.

    § 14 Schlussbestimmungen

    1. Salvatorische Klausel: Unwirksame/undurchsetzbare Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

    2. Das Beschwerdeverfahren des Vermieters wird auf Anfrage in jeder Station bzw. am Unternehmenssitz bereitgestellt.

    3. Anlagen werden Vertragsbestandteil:

    o Anlage 1: Übergabe-/Rückgabeprotokoll

    o Anlage 2: Versicherungs- und Schutzprodukte

    o Anlage 3: Selbstbeteiligungsschutz

    o Anlage 4: Kühlkette/HACCP – Dokumentationspflichten (optional)

     

    Technische Daten

    • Fahrer
    • Ohne Fahrer

    Weitere Kategorien des Vermieters

    Vermieter

    Bayal Fleischhandel
    +49...  Rufnummer anzeigen

    Standort

    Bunsenweg 2
    47447 Moers
    Deutschland

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