Standort: Freiburg, Deutschland
Art.-Nr.: 5362237573

Oldtimer Mercedes-Benz 190 SL Cabriolet von 1963

Lieferung möglich

Top Ausstattung

  • Anfahrtskosten
  • Keine Anfahrtskosten inbegriffen
  • Baujahr
  • 1960-1969
  • Baujahr
  • 1963
  • Beförderung
  • Selbstfahrer
  • Farbe
  • Rot
  • Leistung (PS)
  • 105

Beschreibung

Der Sportwagen-Traum der 50 Jahre in Rot mit schwarzen Ledersitzen zum Selbstfahren. Der richtige Wagen für romantische Touren durch Schwarzwald oder Elsaß.
Natürlich können Sie auch eine Fahrt mit diesem Klassiker als Geschenk-Gutschein erwerben.
Der Standort dieses Fahrzeugs in Freiburg i. Breisgau, das Fahrzeug kann gegen Aufpreis auch an den Standort Köln geliefert werden.

Mietbedingungen

Das Fahrzeug entspricht der StVZO. Der Mieter bestätigt durch die Entgegennahme des Wagens am vereinbarten Termin, diesen ohne erkennbare Mängel in verkehrssicherem Zustand mit ordnungsgemäßer Bereifung, Verbandskasten und Warndreieck erhalten zu haben. Eine Anzahlung von 50% auf den Mietpreis wird bei Vertragsabschluß fällig und ist innerhalb von 5 Werktagen auf das unten genannte Konto zu überweisen. Es besteht Vollkasko-Absicherung mit Selbstbeteiligung, die als Kaution bei Übernahme des Wagens in bar zu hinterlegen ist (keine Kreditkarte); bei erhöhtem Risiko kann der Vermieter eine höhere Kaution ansetzen.

Der Mieter versichert, dass er im Besitz eines gültigen, im romanischen Alphabet geschriebenen Führerscheins ist und das Fahrzeug nicht zu gewerblichen oder gesetzwidrigen Zwecken benutzen wird. Der Mieter muss seinen Führerschein mindestens 3 Jahre besitzen. Führt ein anderer als der Mieter den Wagen, so ist dieser als Erfüllungsgehilfe des Mieters vollumfänglich an diese Bedingungen gebunden. Fahrzeuge der Kategorie „A“ dürfen nur eingetragene und vom Vermieter eingewiesene Fahrer selbst lenken. Der Vermieter ist berechtigt, sich vor Antritt der Fahrt ein Bild über die Eignung des Mieters in Hinblick auf dessen fahrtechnischen Umgang mit historischer Technik und seiner Bedienung beim Fahren zu verschaffen. Bei offensichtlich fehlender Eignung kann der Vermieter den Vertrag kostenneutral stornieren, der Mieter verzichtet ausdrücklich auf rechtliche Schritte aus diesem Umstand.

Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der speziellen Bedienung des Oldtimer-Fahrzeugs vertraut zu machen, insbesondere sind Blinker, die sich nicht automatisch zurückstellen, unbedingt nach dem Abbiegen wieder von Hand auszuschalten. Bei einem Defekt in der (Einkreis-) Bremsanlage darf keinesfalls weitergefahren werden. Am Oldtimer sind ganzjährig Sommerreifen montiert, bei ungeeigneten Straßen-/Witterungsverhältnissen, werden die Oldtimer aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben und ggf. die Anzahlung erstattet. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, der Mieter hat stets darauf zu achten, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

 

Um Motorschäden zu vermeiden, muss je nach Fahrzeug handelsüblicher Bleizusatz zugegeben oder SuperPlus (98 Oktan) getankt werden. Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. Öl aufzufüllen. Der Mieter ist verpflichtet, bei einer für Laien erkennbaren Fehlfunktion des Motors den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen. Bei einer Panne hat der Mieter das Recht, einen Pannendienst mit der Behebung des Fehlers zu beauftragen. Ist eine größere Reparatur erforderlich, muß der Mieter dem Vermieter unverzüglich den Vorfall telefonisch anzeigen oder ggf. mit Ort- und Zeitangabe auf Anrufbeantworter sprechen. Der Pannendienst kann den Wagen zu der nächsten geeigneten Werkstatt bringen, über den Reparaturauftrag entscheidet alleine der Vermieter. Belege vorgestreckter Kosten müssen Datum, Ort und Autokennzeichen enthalten. Bei einem Unfall hat der Mieter den Unfallort gemäß den allgemeinen Bestimmungen abzusichern und in jedem Falle die Polizei zu verständigen. Der Vermieter ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Mit Oldtimern ist es nicht gestattet, durch eine Waschanlage zu fahren. Bei offenen Fahrzeugen ist sicherzustellen, dass das Dach bei Regen vollständig geschlossen ist. Es ist nicht gestattet, im Auto zu rauchen. Motoren und Getriebe von Oldtimern neigen zu leichtem Ölverlust; der Mieter muss ggf. dafür Sorge tragen, dass ein sensibler Untergrund beim Parken vor Ölflecken geschützt wäre. 

Klebestreifen und andere Spuren von einem evt. angebrachten Blumenschmuck, die nicht durch eine normale Wagenwäsche beseitigt werden können, sind vor der Rückgabe des Wagens vollständig zu entfernen. Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur dann mitgenommen werden, durch entsprechende Unterlagen sicherstellt ist, dass weder Schmutz oder Feuchtigkeit noch Geruch in Sitzen hängenbleibt. Cabrios dürfen nicht unter harzenden oder blühenden Bäumen abgestellt werden, Mehraufwand für Reinigung des Stoffdachs oder der Inneneinrichtung gehen zu Lasten des Mieters.

 

Eine Tagesvermietung (So-Fr 24 Std.) beginnt vor 9.00h oder nach 18.00h, die Wochenendtarife beginnen immer freitags um 18.00h und gehen bis 9.00h (So/Mo). Bei Stornierung des Mietvertrages ab 6 Wochen vor Mietbeginn fallen 50% des Mietpreises an, ab 3 Wochen 75%, und ab 1 Woche ist der gesamte Mietpreis zu entrichten. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten. Im Mietpreis der regulären Tarife sind 100 km inbegriffen, jeder weitere Km wird nach den umseitigen Angaben berechnet. Der Mieter darf den vereinbarten Rückgabezeitpunkt max. um eine Stunde überziehen, ansonsten kann der Vermieter einen weiteren Miettag geltend machen. Der Wagen ist vollgetankt abzugeben, andernfalls wird ein Betrag nach umseitigem Schlüssel oder geschätzt nach Tankanzeige in Rechnung gestellt. Vor der Rückgabe der Kaution hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug auf entstandene Beschädigungen oder Defekte zu untersuchen.

 

Haftung des Mieters:

Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck. Der Mieter haftet für Unfallschäden am Fahrzeug und Folgeschäden bis zur Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im gesamten Umfang des Schadens. Bei Schäden hat der Vermieter das Recht, vor der Herausgabe der Kaution ein Gutachten über die Schadensursache und die Schadenshöhe erstellen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Vermieter, außer wenn der Mieter den Schaden eindeutig verursacht hat. Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung; der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrgäste und die durch ihn autorisierten Fahrer auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.

 

Gewährleistung und Erstattung des Vermieters:

Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs ist der Vermieter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzwagens verpflichtet. Der Vermieter erstattet Auslagen für Pannenhilfe und Materialien in Höhe der vorgelegten Belege, Wartezeiten bei einer Reparatur während der Mietzeit werden nicht vergütet. Bei einem nicht verschuldeten Totalausfall erstattet der Vermieter den Mietpreis der folgenden Miettage vollständig, an dem betreffenden Tag des Ausfalls wird der Mietpreis anteilig im Verhältnis von den tatsächlich gefahrenen zu den zugrunde liegenden freien Tageskilometern zurückerstattet.

Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der Nachkriegszeit entspricht (z.B. das Fehlen von Sicherheitsgurten und Kopfstützen). Der Mieter wurde ausdrücklich auf das schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten von Oldtimerfahrzeugen gegenüber Neufahrzeugen sowie auf die Notwendigkeit einer defensiven Fahrweise hingewiesen; für sich aus diesen Umständen ergebende Schäden oder Verletzungen des Mieters oder der Insassen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen oder Schadensersatz geltend machen. Eine Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit ist, soweit möglich, ausgeschlossen.

Datenschutz: Dem Vermieter ist es gestattet, alle personenbezogenen Daten (Adressdaten, Bankverbindung etc.) des Vorganges im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften elektronisch oder in Papierform aufzubewahren, ohne sie an Dritte weiterzugeben.

Technische Daten

  • Fahrzeugtyp
  • Cabrio/Roadster
  • Marke
  • Mercedes-Benz
  • Modell
  • 190 SL
  • Sitzplätze
  • 2 inkl. Fahrer

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Standort

Freiburg
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Öffnungszeiten
Montag9h - 17h
Dienstag9h - 17h
Mittwoch9h - 17h
Donnerstag9h - 17h
Freitag9h - 17h
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

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