Standort: Mühlacker, Deutschland
Art.-Nr.: 8790317206
Lieferung möglich

Top Ausstattung

  • Baujahr
  • 2019
  • Fahrzeugmodell
  • Mercedes Benz AMG GT
  • Farbe
  • Schwarz
  • Kautionshöhe
  • bis 2.500 EUR
  • Klimaanlage
  • Ja
  • Kreditkarte
  • Nicht erforderlich

Beschreibung

AMG GT 43 4-Türer – Luxus-Sportwagen zu vermieten!

Beschreibung:

Erleben Sie puren Fahrspaß und luxuriöse Eleganz mit unserem AMG GT 43 4-Türer! Dieses beeindruckende Fahrzeug vereint atemberaubende Leistung mit stilvollem Design und Komfort.

Fahrzeugdetails:
- Marke: Mercedes-AMG
- Modell: GT 43 4-Türer
- Baujahr: 2019
- Farbe: Schwarz-Matt
- Leistung: 367 PS
- Getriebe: Automatik
- Ausstattung: Leder, Navigation, Panoramadach, Sitzheizung, Klimaanlage, und vieles mehr!

Besonderheiten:
- Fahrverhalten: Sportlich und dynamisch – ideal für Fahrer, die das Besondere suchen.
- Komfort: Hochwertige Materialien und modernste Technik garantieren höchsten Komfort auf jeder Strecke.
- Sicherheit: Ausgestattet mit den neuesten Sicherheitsfeatures für ein sicheres Fahrvergnügen.

Ausstattung

  • Navigationssystem

Mietbedingungen

1.     Allgemeines

a)     Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter und den eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Nur diese Personen sind während der Mietdauer versichert. Der Mieter haftet für die weiteren Fahrzeuglenker vollumfänglich wie für sein eigenes handeln. Bei Verstoß, ohne entstehende Unfallschäden, wird eine Strafe von 1.500,00 fällig. Der Mieter haftet hierfür. Der Mieter ist verpflichtet die Zusatzfahrer über die Mietbedingungen aufzuklären.

b)    Der Mieter und die Fahrer versichern, dass die Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht.

c)     Falls nicht anders im Mietvertrag vereinbart, ist die Übergabe als auch Rückgabe in der Mietstation in Mühlacker. (Hindenburgstr. 45, 75417 Mühlacker)

d)    Der Mieter und die Fahrer sind dazu verpflichtet den allgemeinen verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Mietdauer zu überwachen und sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere: Ölstand, Reifendruck, Kühlmittel und Bremsflüssigkeit.

e)     Das Fahrzeug wird dem Kunden vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Die benötigte Kraftstoffart wird im Mietvertrag festgehalten. Die Tankbelege müssen dem Vermieter, zur Kontrolle der korrekten Kraftstoffbetankung, vorgelegt werden. Falls die Tankbelege nicht vorgelegt werden bei Rückgabe, wird eine Strafzahlung in Höhe von 25,00 fällig.

f)      Der Mieter muss das Fahrzeug in einem von Außen solchen Sauberkeits-Zustand zurückgeben, wie es bei Übergabe entgegengenommen wurde, ausgeschlossen sind Rückgaben an Sonn- und Feiertagen. Dies dient insbesondere dazu, das Fahrzeug bei Rückgabe ordnungsgemäß nach Schäden überprüfen zu können. Ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 15,00 fällig und das Fahrzeug kann im Nachgang durch die alleinige Durchsicht des Vermieters, auf entstandene Schäden, kontrolliert werden. Diese im Nachhinein ersichtlichen Schäden werden dem Mieter in einem solchen Fall angerechnet.

g)     Übermäßige Verschmutzungen im Innenraum müssen vom Mieter, vor Rückgabe des Fahrzeuges, beseitigt werden. Ansonsten wird eine Reinigungspauschale von 40,00 € fällig.

h)    Der Mieter stellt den Vermieter von den im Mietzeitraum begangen Ordnungswidrigkeiten und den hierdurch entstehenden Bußgeldern frei. Je entstandenem Bußgeldverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € fällig.

i)      Alle Fahrzeuge sind mit einem GPS-Überwachungssystem ausgestattet. Das Fahrverhalten kann und wird durch unser GPS-System aufgezeichnet. Bei technischen Schäden, Unfällen und Diebstahl werden die Daten abgerufen und als Bewertungsgrundlage für eventuelle Strafzahlungen und Minderungen des Versicherungsschutzes hinzugezogen. Unter Punkt 2 aufgelistete Verbote, können durch die GPS-Überwachung nachgewiesen werden.

j)      Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen einer vorherigen Zustimmung durch den Vermieter.

k)     Die Uhrzeit der Rückgabe wird in der Reservierungsbestätigung und im Vertrag festgelegt. Wird diese ohne Zustimmung des Vermieters überschritten, muss der Kunde für eine hierdurch eventuell ausfallende Miete aufkommen, bis zu 899,00 €. Strafzahlungen ohne resultierenden Mietausfall: ab 30 Min. = 10,00 € / ab 60 Min. = 25,00 € / ab 90 Min. = 50,00 €                         

 

2.     Verbote

a)     Eine Untervermietung des Fahrzeugs ist nicht gestattet. Die Strafe beträgt 2.500 €.

b)    Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Bei Verstoß ist eine Zahlung in Höhe von

400 € fällig. Geruch als auch eventuell entstandenen Brandflecken sind als Indikatoren zu bewerten.

c)    Folgende Punkte sind strengstens untersagt:

Missachtung der Untersagung

Nachweis

Strafzahlung

Nutzung von Racestart / Launch Control

Steuergerät

400,00 €

Übermäßige Belastung des hohen Drehzahlbereichs *

GPS

900,00 €

Nutzung des hohen Drehzahlbereichs bei kaltem Motor

GPS

900,00 €

Leerlauf während Fahrt, um den Motor aufheulen zu lassen

Steuergerät

900,00 €

Ausschalten vom ESP

Steuergerät

1.500,00 €

Absichtlich herbeigeführte Drifts

Profiltiefe

1.500,00 €

Teilnahme an Autorennen und Rennveranstaltungen

GPS

2.500,00€

 

• ) In einem Zeitraum von mehr als 2 Minuten mehr als die Hälfte der Zeit über 60% des Drehzahllimits.

" ) Fahrzeug zählt als kalt bis mindestens 80 Grad Öl-Temperatur oder mindestens 15 Kilometer fahrt. Vor Erreichen der gewünschten Temperatur keine sportlichen Fahrmodi, Kickdowns oder mehr als 4.000 Umdrehungen erlaubt.

3.     Reifenprofil

a)    Die Reifenprofiltiefe wird bei Übergabe und Rückgabe mit einem Profiltiefenmesser gemessen und dokumentiert.

b)    Bei übermäßigem Verschleiß - mehr als 20% Abweichung zum Durchschnittsverschleiß wird von Missachtung der oben genannten Verbote ausgegangen. Die Strafzahlung beträgt in diesem Fall 600,00 €. Falls Reifen mehr als doppelt so hohen Verschleiß aufweisen, werden Kosten für Ersatz der verschlissenen Reifen angerechnet.

c)   Durchschnittlicher Reifenverschleiß Heckantrieb am Heck:

1 mm/ 1.500 KM

Durchschnittlicher Reifenverschleiß Allradantrieb:

1 mm / 2.000 KM

 

 

4.      Kaution

a)     Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietvertrag resultieren. Die Kaution ist bei Beginn der Mietdauer fällig.

b)    Der Vermieter ist berechtigt die Kaution für die Begleichung dieser Schulden einzubehalten, ebenfalls auch falls die Kaution in Form des eigenen Fahrzeuges vom Mieter hinterlegt wurde.

c)     Falls keine Beschädigungen, Unfall oder Entwendung während der Mietzeit eingetreten ist, wird die Kaution vollumfänglich bei der Rückgabe zurückerstattet.

5.     Unfall, Schäden und Haftung

a)    Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand, Diebstahl oder ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme zu sorgen. Zusätzlich muss unverzüglich der Vermieter benachrichtigt werden.

b)    Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden des Unfallgegners, sonstigen Unfallbeteiligten, Dritten, der bestehenden Kaskoversicherung oder anderweitig Ersatzzahlungen erlangt.

c)     Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten der Mietbedingungen, welche während des Mietzeitraums entstehen. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige Dritte verursacht wurden.

d)    Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetzte, insbesondere der geltenden Straßenverkehrsordnung, während des Mietzeitraums ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlicher solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

6.     Schäden bei Rückgabe

a)     Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, welcher im Protokoll der Übergabe nicht aufgeführt ist, so ist die Verschuldung des Mieters unterstellt. Dies bedeutet der Mieter muss den Schaden vertreten. Der Ist-Zustand bei Übergabe muss, zusätzlich zur vertraglichen Dokumentation, durch Videos und Fotos seitens des Mieters festgehalten werden.

b)    Für die Berechnung der Kosten, eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens, wird ein Kostenvoranschlag einer Vertragswerkstatt, des jeweiligen Autoherstellers, als Grundlage genommen. Aufgrund vom Wertverlust sind zusätzlich zu diesen Kosten je nachlackiertem Teil 300,00 € und je ausgetauschtem Teil 500,00 € fällig.

c)     Beschädigungen an den Felgen werden wie folgt abgerechnet:

Beschreibung Schaden

Vorschäden

Kosten

Reparabler Schaden

Nein

300,00 €

Reparabler Schaden

Ja

150,00 €

 

Zusatz: Falls Felgenschaden nicht reparabel ist, wird Felgenwert laut Hersteller fällig.

 

 

 

 

 

 

7.     Versicherung

a)    Alle Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit der im Vertrag stehenden Selbstbeteiligung.

b)    Ausgeschlossen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

c)     Bei Missachtung der obenstehenden Punkte unter „Verbote" haftet der Mieter vollumfänglich für alle entstehenden Schäden. Der Vollkaskoschutz greift in diesem Fall nicht.

Technische Daten

  • Antrieb
  • Allradantrieb
  • Getriebe
  • Automatik
  • Leistung
  • bis 500 PS
  • Leistung (PS)
  • 367
  • Marke
  • Mercedes-Benz
  • Mindestalter
  • ab 18 Jahren

Weitere Kategorien des Vermieters

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Standort

Hindenburgstr. 45
75417 Mühlacker
Deutschland
Öffnungszeiten
Montag09:00 - 18:00
Dienstag09:00 - 18:00
Mittwoch09:00 - 18:00
Donnerstag09:00 - 18:00
Freitag09:00 - 18:00
Samstag09:00 - 18:00

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