
Profi Bautrockner / Luftentfeuchter 35–60 L mieten | Ruhrgebiet
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💧 Wasserschaden, feuchte Räume oder Baufeuchte? Wir haben die passende Trocknungstechnik kurzfristig verfügbar.
⚡ Profi-Bautrockner 35–60 L | mehrere Geräte verfügbar | schnelle Abwicklung
🚚 Abholung in Recklinghausen oder kurzfristige Lieferung im Ruhrgebiet möglich.
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Einfach Mietzeitraum + PLZ + Anzahl der Geräte senden – wir prüfen direkt die Verfügbarkeit und teilen Ihnen den Gesamtpreis mit.
💧 Bautrockner für nahezu jeden Einsatz
Unsere professionellen Bautrockner und Luftentfeuchter eignen sich unter anderem für:
✅ Wasserschäden & Feuchtigkeit
✅ Keller, Wohnungen & Häuser
✅ Renovierungen & Sanierungen
✅ Neubau & Baufeuchte
✅ Estrich- und Raumtrocknung
✅ Handwerker & Baustellen
✅ Hausverwaltungen & Gewerbekunden
⚙️ Verschiedene Leistungsklassen verfügbar
Wir verfügen über mehrere professionelle Mietgeräte mit Entfeuchtungsleistungen von ca. 35 bis 60 Liter / 24 h.
Benötigen Sie mehrere Geräte? Kein Problem – auch größere Stückzahlen sind je nach Verfügbarkeit möglich.
Zusätzlich verfügbar:
💨 Radialventilatoren zur Unterstützung der Luftzirkulation
🔌 passendes Zubehör je nach Einsatz
🚚 Lieferung und spätere Abholung auf Wunsch
🚚 Sie brauchen das Gerät schnell?
Kein Problem.
📍 Abholung in 45892 Gelsenkirchen
🚚 Lieferung nach Recklinghausen, Gelsenkirchen, Essen, Bochum, Duisburg, Dortmund und in weitere Teile des Ruhrgebiets möglich
🔄 Auf Wunsch holen wir die Geräte nach Mietende wieder bei Ihnen ab
Gerade bei Wasserschäden oder laufenden Bauarbeiten zählt Zeit. Deshalb halten wir die Abwicklung bewusst einfach:
Anfragen → Verfügbarkeit prüfen → reservieren → abholen oder liefern lassen.
Lieferung in NRW:bis 15 km: 39 €
bis 30 km: 59 €
bis 50 km: 89 €
bis 75 km: 119 €
über 75 km: auf Anfrage
📅 Flexible Mietdauer
Ob nur wenige Tage oder mehrere Wochen – die Mietdauer kann passend zu Ihrem Projekt gewählt werden.
Auch Verlängerungen sind nach Verfügbarkeit unkompliziert möglich.
🧾 Professionelle & unkomplizierte Abwicklung
✅ Privatkunden
✅ Handwerker
✅ Unternehmen
✅ Hausverwaltungen
✅ ordnungsgemäße Rechnung
✅ mehrere Geräte verfügbar
✅ Abholung oder Lieferung
✅ schnelle Verfügbarkeitsprüfung
📲 Jetzt Verfügbarkeit prüfen
Damit wir Ihnen möglichst schnell antworten können, benötigen wir nur:
1️⃣ Mietzeitraum
2️⃣ Einsatzort / PLZ
3️⃣ Anzahl der benötigten Bautrockner
4️⃣ Abholung oder Lieferung
Sie wissen noch nicht, welche Leistungsklasse Sie benötigen? Dann können Sie zusätzlich kurz die ungefähre Raumgröße angeben.
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YEXA Deutschland GmbH
Professionelle Miettechnik für Recklinghausen & das Ruhrgebiet.
*
Hinweis zu den Geräten:
Das Inserat zeigt beispielhaft Geräte aus unserem Mietbestand. Je nach Verfügbarkeit kann ein technisch vergleichbares Modell bereitgestellt werden. Hersteller, Modell, Bauform und einzelne technische Parameter können daher abweichen. Maßgeblich sind die im konkreten Mietauftrag bestätigten Gerätedaten.
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen für Mietgeräte
YEXA Deutschland GmbH
Königswall 6
45657 Recklinghausen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung beweglicher Sachen durch die YEXA Deutschland GmbH („YEXA“), insbesondere Bautrockner, Luftentfeuchter, Ventilatoren und Zubehör.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Mietvertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
§ 2 Vertragsschluss und Reservierungen
Anfragen des Kunden stellen noch keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Mietgerätes dar. Ein Mietvertrag bzw. eine verbindliche Reservierung kommt durch ausdrückliche Bestätigung von YEXA oder Abschluss eines Mietvertrages zustande.
Eine bestätigte Reservierung gilt ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum und die vereinbarte Geräteanzahl.
Storniert der Mieter eine verbindliche Reservierung und hat YEXA die Stornierung nicht zu vertreten, kann YEXA nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Ersparte Aufwendungen sowie Erlöse, die durch anderweitige Vermietung erzielt wurden oder zumutbar hätten erzielt werden können, werden angerechnet.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 3 Identitäts- und Kundendaten
YEXA ist berechtigt, vor Übergabe eines Mietgerätes einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Kontaktdaten zu verlangen.
Bei Unternehmen kann YEXA zusätzlich einen geeigneten Nachweis der Vertretungs- oder Abholberechtigung verlangen.
Der Mieter hat insbesondere hinsichtlich seiner Identität, Anschrift, Lieferadresse, des Einsatzortes und seiner Unternehmereigenschaft richtige und vollständige Angaben zu machen.
§ 4 Mietzeit
Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus dem Mietvertrag oder der Auftragsbestätigung.
Bei Selbstabholung beginnt die Mietzeit grundsätzlich mit Übergabe des Gerätes. Bei Lieferung beginnt sie zum vereinbarten Übergabezeitpunkt.
Eine als „Wochenende“ angebotene Mietzeit umfasst, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, Freitag 16:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr.
Eine vorzeitige Rückgabe führt bei einer für einen festen Zeitraum vereinbarten Miete grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Reduzierung des vereinbarten Mietpreises, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Verlängerung und verspätete Rückgabe
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von YEXA.
Der Mieter hat eine gewünschte Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit anzufragen.
YEXA ist nicht verpflichtet, einer Verlängerung zuzustimmen, insbesondere wenn das Gerät bereits anderweitig reserviert ist oder offene Forderungen bestehen.
Die bloße Weiternutzung des Mietgegenstandes stellt keine Genehmigung einer Verlängerung dar. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, schuldet der Mieter für die Dauer der Vorenthaltung mindestens die gesetzlich geschuldete Nutzungsentschädigung. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Hierzu können insbesondere nachweisbare Schäden aus einer konkret beeinträchtigten oder ausgefallenen Anschlussvermietung gehören.
§ 6 Mietpreis und Zahlung
Maßgeblich sind die im jeweiligen Mietvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern sind Mietpreis, vereinbarte Nebenleistungen und Kaution grundsätzlich spätestens vor oder bei Übergabe vollständig zu zahlen.
YEXA ist berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstandes bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge und der vereinbarten Kaution zu verweigern.
Gegenüber Unternehmern kann YEXA nach eigener kaufmännischer Entscheidung Vorauszahlung, Zahlung bei Übergabe oder Zahlung auf Rechnung mit einem individuell bestimmten Zahlungsziel zulassen. Ein Anspruch auf Zahlung auf Rechnung besteht nicht.
§ 6.1 Geräteauswahl / technische Abweichungen
1. YEXA ist berechtigt, anstelle des im Inserat abgebildeten oder bezeichneten Geräts ein technisch vergleichbares Mietgerät bereitzustellen, sofern dessen Einsatz für den vereinbarten Zweck geeignet ist. Hersteller, Modell, Bauform und einzelne technische Leistungsdaten können abweichen. Maßgeblich sind die im jeweiligen Mietvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Gerätedaten.
§ 7 Kaution
YEXA kann vor Überlassung des Mietgegenstandes eine angemessene Sicherheit verlangen.
Für Standard-Bautrockner beträgt die Kaution grundsätzlich 100,00 € je Gerät, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes angegeben ist.
Abhängig insbesondere vom Gerätewert, der Geräteanzahl, der Mietdauer und dem konkreten Vertragsrisiko kann vor Vertragsschluss eine höhere Kaution vereinbart werden.
YEXA kann insbesondere bei bekannten Geschäftskunden, Hausverwaltungen und sonstigen bonitätsgeprüften Unternehmen ganz oder teilweise auf eine Kaution verzichten. Hieraus entsteht kein Anspruch auf einen Kautionsverzicht bei späteren Vermietungen.
Nach Rückgabe darf YEXA die Kaution für eine angemessene Zeit zurückbehalten, soweit eine technische oder sonstige Überprüfung des Mietgegenstandes erforderlich ist.
Feststehende Forderungen aus dem Mietverhältnis dürfen mit der Kaution verrechnet werden. Ein verbleibender Restbetrag wird anschließend an den Mieter zurückgezahlt.
§ 8 Übergabe und Zustand
YEXA übergibt den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
Der Zustand des Gerätes, vorhandenes Zubehör, Seriennummern, Betriebsstunden oder Energiezählerstände können bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll und/oder fotografisch dokumentiert werden.
Erkennbare Beschädigungen sollen im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Während der Mietzeit auftretende Mängel oder Funktionsstörungen sind YEXA unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
b) Bedienungs-, Sicherheits- und Herstellerhinweise einzuhalten,
c) eine für den Mietgegenstand geeignete Stromversorgung sicherzustellen,
d) den Mietgegenstand standsicher zu betreiben,
e) Luftzufuhr und Luftabfuhr nicht unzulässig zu beeinträchtigen,
f) den Mietgegenstand vor Frost, Niederschlag, außergewöhnlicher Feuchtigkeit und sonstigen schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen,
g) den Mietgegenstand vor Überlastung, Sturz und mechanischer Beschädigung zu schützen,
h) den Mietgegenstand ausreichend gegen Diebstahl und Zugriff unbefugter Personen zu sichern,
i) das Gerät nicht zu öffnen, technisch zu verändern oder eigenmächtig zu reparieren,
j) bei ungewöhnlichen Geräuschen, Geruch, Fehlermeldungen oder sonstigen Anzeichen einer Störung das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und YEXA zu informieren.
§ 10 Auswahl des Gerätes und Trocknungserfolg
Soweit nicht ausdrücklich eine Trocknungsplanung, technische Planung oder Sanierungsleistung vereinbart wurde, schuldet YEXA ausschließlich die vertragsgemäße Überlassung des jeweiligen Mietgerätes.
YEXA schuldet insbesondere keinen bestimmten Trocknungszeitraum, keinen bestimmten Feuchtigkeitswert und keinen bestimmten Sanierungs- oder Trocknungserfolg.
Der Trocknungsverlauf kann insbesondere durch Raumgröße, Raumtemperatur, Baustoffe, Feuchtebelastung, Luftwechsel, Aufstellort und Betriebsdauer beeinflusst werden.
Allgemeine Produktinformationen, Leistungsangaben oder unverbindliche Einschätzungen stellen ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Garantie eines bestimmten Erfolges dar.
Wählt der Mieter das Gerät auf Grundlage eigener Planung oder eigener Angaben aus, bleibt er für die Eignung dieser Auswahl für seinen konkreten Verwendungszweck verantwortlich, soweit YEXA keine eigenständige Planungsleistung übernommen hat.
§ 11 Angaben des Mieters
Der Mieter hat YEXA die für die Vermietung erforderlichen Informationen richtig und vollständig mitzuteilen.
Dies betrifft insbesondere Einsatzart, Einsatzort, Raum- bzw. Objektverhältnisse, Mietdauer, Lieferanschrift und Zugänglichkeit.
YEXA darf bei der Vertragsdurchführung grundsätzlich auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.
§ 12 Einsatzort und Weitergabe
Der Mietgegenstand darf grundsätzlich nur am vereinbarten Einsatzort eingesetzt werden.
Ein Wechsel des Einsatzortes ist YEXA vorab mitzuteilen und bedarf bei einer wesentlichen Veränderung des Risikos der Zustimmung von YEXA.
Eine Verbringung des Mietgegenstandes ins Ausland bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
Untervermietung oder sonstige Überlassung an außenstehende Dritte ist ohne Zustimmung von YEXA nicht gestattet.
Bei gewerblichen Mietern dürfen eigene Mitarbeiter oder sonstige im Auftrag des Mieters eingesetzte Personen das Gerät im Rahmen des vereinbarten Einsatzes bedienen. Der Mieter bleibt für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.
§ 13 Lieferung und Abholung
Umfang, Preis und Übergabeort einer Lieferung oder Abholung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst eine Lieferung keine Montage, Installation, technische Inbetriebnahme oder Verbringung über besondere Zugangswege oder mehrere Etagen.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der vereinbarte Übergabe- bzw. Abholort zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar, zugänglich und für die Übergabe geeignet ist.
Scheitert eine vereinbarte Anfahrt aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Umstandes, insbesondere wegen Abwesenheit, falscher Anschrift, fehlender Zugangsmöglichkeit oder fehlender Erreichbarkeit, kann YEXA die hierdurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Kosten verlangen.
Bei Abholung durch YEXA ist das Gerät zugänglich und transportbereit bereitzustellen.
§ 14 Rückgabezustand und Reinigung
Der Mietgegenstand ist vollständig und einschließlich des überlassenen Zubehörs zurückzugeben.
Er ist in einem Zustand zurückzugeben, der der vertragsgemäßen Nutzung unter Berücksichtigung normaler Abnutzung entspricht.
Das Gerät ist normal gereinigt zurückzugeben.
Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Putz, Farbe, Öl, Schlamm, Schimmel, Tierhaare, starke Geruchsbelastungen oder vergleichbare Stoffe, sind vor Rückgabe zu beseitigen, soweit dies ohne Beschädigung des Gerätes möglich ist.
Ist wegen eines vom Mieter zu vertretenden Zustands eine zusätzliche Reinigung erforderlich, kann YEXA den hierfür erforderlichen und angemessenen tatsächlichen Aufwand berechnen.
§ 15 Schäden
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm zu vertretende Schäden am Mietgegenstand.
Hierzu können insbesondere Schäden aufgrund unsachgemäßer Bedienung, Sturz, mechanischer Einwirkung, Frost, unzulässiger Feuchtigkeit, ungeeigneter Stromversorgung, unsachgemäßen Transports oder eigenmächtiger Eingriffe gehören.
Normale vertragsgemäße Abnutzung wird dem Mieter nicht berechnet.
Im Reparaturfall umfasst der ersatzfähige Schaden die erforderlichen angemessenen Reparaturkosten und sonstige gesetzlich ersatzfähige Schadenspositionen.
Ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, richtet sich der Ersatz nach dem gesetzlich ersatzfähigen wirtschaftlichen Schaden unter Berücksichtigung des Alters, Zustands und Wertes des Mietgegenstandes.
§ 16 Mietausfall infolge einer Beschädigung
Ist ein vom Mieter zu vertretender Schaden ursächlich dafür, dass der Mietgegenstand während einer erforderlichen Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht vermietet werden kann, bleiben Ansprüche von YEXA auf Ersatz eines konkret entstandenen und nachweisbaren Mietausfalls nach den gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
§ 17 Verlust und Diebstahl
Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstandes ist YEXA unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl oder sonstigem Verdacht einer Straftat hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten und YEXA auf Verlangen das Aktenzeichen sowie die für die Schadensbearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter hat in angemessenem Umfang bei der Aufklärung und Wiederbeschaffung mitzuwirken.
Die Schadensersatzpflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich ist der tatsächlich ersatzfähige Schaden; ein automatischer Anspruch von YEXA auf den Neupreis besteht nicht.
§ 18 Rückgabeprüfung
YEXA ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Rückgabe auf Vollständigkeit, Funktion, Zustand und Schäden zu prüfen.
Die bloße Entgegennahme des Gerätes stellt keine Erklärung dar, dass der Mietgegenstand frei von nicht sofort erkennbaren Schäden ist.
YEXA wird die Prüfung innerhalb angemessener Zeit durchführen und erkennbare Ansprüche ohne unnötige Verzögerung mitteilen.
Gesetzliche Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 19 Strom- und Betriebskosten
Die für den Betrieb des Mietgegenstandes erforderlichen Strom- und sonstigen Verbrauchskosten trägt der Mieter.
Der Mieter ist für eine technisch geeignete und ausreichend dimensionierte Stromversorgung verantwortlich.
YEXA haftet nicht für erhöhte Stromkosten oder Sicherungsauslösungen, die allein auf dem gewöhnlichen Stromverbrauch des Gerätes oder einer ungeeigneten kundenseitigen Elektroinstallation beruhen.
§ 20 Zählerstände
Verfügt ein Mietgegenstand über Betriebsstunden- oder Energiezähler, kann YEXA deren Werte bei Übergabe und Rückgabe dokumentieren und zur Vertrags- und Schadensdokumentation verwenden.
§ 21 Haftung von YEXA
YEXA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von YEXA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet YEXA unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von YEXA auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Mieter kann gegen Ansprüche von YEXA mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere Rechte eines Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
§ 23 Unternehmer
Für Unternehmer gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Angebote von YEXA sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend.
Ein Anspruch auf Lieferung gegen Rechnung oder auf bestimmte Zahlungsziele besteht nicht.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Ansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Recklinghausen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
§ 24 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Mietbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: September 2026
Technische Daten
- Entfeuchterleistung (L/24h)
- 40 L/24 h
- Leistung (kW)
- 0,495 kW
- Luftleistung (m³/h)
- 230 m³/h
Weitere Kategorien des Vermieters
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