Der Vermieter übergibt dem Mieter ein faltbares Reise-/Gästebett mit stabilem Metallrahmen, Memory-Schaum-Matratze, Rollen und dem bei Übergabe vereinbarten Zubehör in sauberem, vollständigem und funktionsfähigem Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gästebett ausschließlich bestimmungsgemäß als Schlafgelegenheit zu verwenden und sorgfältig zu behandeln.
Die maximale Belastbarkeit von 250 kg darf nicht überschritten werden.
Das Bett ist auf einem ebenen, trockenen und tragfähigen Untergrund aufzustellen. Vor der Nutzung ist sicherzustellen, dass das Bett vollständig aufgeklappt, stabil positioniert und gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert ist.
Das Gästebett darf nicht als Sitzbank, Spielgerät, Trittfläche oder Ablage für schwere Gegenstände genutzt werden. Springen oder starkes punktuelles Belasten des Bettes ist nicht gestattet.
Die Matratze ist vor Feuchtigkeit, Nässe, offenen Flammen, starker Hitze und grober Verschmutzung zu schützen. Rauchen im Bett oder in unmittelbarer Nähe ist nicht gestattet.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Beschädigungen, die durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung, falschen Aufbau, Transportfehler oder sonstiges schuldhaftes Verhalten entstehen.
Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
Das Gästebett ist nach Ende der Mietzeit vollständig, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung, Flecken, Geruchsbelastung oder außergewöhnlichem Reinigungsaufwand kann eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnet werden.
Beschädigungen an Metallrahmen, Rollen, Klappmechanismus, Matratze, Bezug oder sonstigem Zubehör können nach tatsächlichem Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand berechnet werden.
Bei Verlust oder Diebstahl des Gästebetts beziehungsweise einzelner Zubehörteile kann dem Mieter der Zeitwert beziehungsweise der erforderliche Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
Eine Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Bei verspäteter Rückgabe kann für jeden angefangenen zusätzlichen Miettag der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet werden.
Der Mieter bestätigt mit der Übernahme, das Bett auf erkennbare Schäden geprüft und vollständig erhalten zu haben. Bereits vorhandene Mängel sollten bei Übergabe schriftlich oder fotografisch dokumentiert werden.