1. Mietzeit
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Der Mietvertrag kann nicht storniert werden. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt.
2. Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und wird gewährt, soweit nicht Reservierungswünsche anderer Mieter entgegenstehen.
3. Abholung und Rückgabe
Die Geräte müssen abgeholt und zum Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgebracht werden, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Zustand der Geräte
Der Mieter bestätigt, dass er die Geräte betriebsfähig und gereinigt und ggf. mit allem Zubehör übernimmt. Abweichungen müssen bei Abholung schriftlich festgehalten werden.
5. Reinigung
Die Mietgeräte sind vor der Rückgabe zu reinigen und betriebsfertig zurück zu geben. Kraftstoffe sind ggf. nachzufüllen. Für nicht gereinigte Geräte berechnen wir 49 €.
6. Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb des Gerätes ein Mangel oder eine Beschädigung, tritt ein Defekt oder eine Betriebsstörung auf, so hat der Mieter die Nutzung sofort einzustellen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Weiterhin ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und nach dessen Weisung ist das Gerät zurückzugeben. Für unsachgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt und hierdurch entstehende Schäden haftet der Mieter.
7. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und gegebenenfalls Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter weist den Mieter jeweils in die Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften des Gerätes ein und übergibt eine gerätebezogene Gebrauchsanweisung. Er haftet jedoch nicht für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, sich insoweit selber die notwendigen Informationen zu beschaffen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Bedienung oder der Nutzung der Mietgeräte stehen.
8. Verlust
Der Mieter haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für einen evtl. Verlust oder dauerhaften Ausfall des Gerätes. Dies ist unabhängig vom Grunde des Verlustes, insbesondere ob es sich um einen Diebstahl, ein anderes Abhandenkommen oder einen Transportunfall handelt.